♻️ Abfallbeauftragte: Pflicht, Verantwortung – und wie wir Sie praxisnah unterstützen
Wussten Sie, dass viele Unternehmen im produzierenden Gewerbe oder in der Abfallwirtschaft gesetzlich verpflichtet sind, einen Abfallbeauftragten zu bestellen? Doch in der Praxis geht die Herausforderung weit über das „Pflichtfeld Gesetz“ hinaus.
Worum geht es konkret?
– Unternehmen mit bestimmten Abfallmengen oder -arten sind laut KrWG und AbfBeauftrV verpflichtet, einen fachkundigen Abfallbeauftragten zu bestellen.
– Aufgaben: Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung, Beratung der Geschäftsleitung, Schulungen im Team, Schnittstelle zu Behörden.
Unser Ansatz: Von der reinen Verpflichtung zur messbaren Wertschöpfung
Wir stellen Ihren externen Abfallbeauftragten – passgenau, zuverlässig und immer am Puls der Rechtsprechung.
Ihre Vorteile mit uns:
✅ Rechtssichere Abdeckung aller gesetzlichen Vorgaben
✅ Kontinuierliche Prozessoptimierung für Ihre Abfallströme
✅ Fachkundige Schulungen und regelmäßige Awareness-Checks für Ihr Team
✅ Frühwarnsystem für neue relevante Vorschriften, individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten
Statt einen reinen „Papierposten“ zu besetzen, verstehen wir das Abfallmanagement als strategisches Steuerungsinstrument – sowohl für Kostenkontrolle als auch Umweltleistung.
Wo liegen in Ihrem Unternehmen die größten Herausforderungen in der Abfallorganisation? Lassen Sie uns gemeinsam Lösungswege entwickeln!
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