⚠️ TRBS 1151 neu gefasst: Was ändert sich in der Arbeitssicherheit?
Die aktuelle Neufassung der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1151 bringt frischen Wind ins Arbeitsschutzmanagement. Im Fokus: Die Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel wird ganzheitlich betrachtet! Neben physischen Gefährdungen rücken nun auch psychische und organisationale Faktoren deutlich stärker in den Mittelpunkt – von Zeitdruck über Informationsflut bis zu komplexen Bedienoberflächen.
Was ist jetzt besonders relevant für Ihr Unternehmen?
✅ Gefährdungsbeurteilungen müssen ab sofort auch psychische Belastungen und kognitive Anforderungen einbeziehen
✅ Die ergonomische, nutzerfreundliche Auslegung von Arbeitsmitteln und Schnittstellen wird zur zentralen Anforderung
✅ Klare Qualifikations- und Nachweispflichten für Verantwortliche und Beauftragte
Stellen Sie Ihre Abläufe und Dokumentationen frühzeitig auf den Prüfstand – die neuen Anforderungen gelten für viele Branchen, besonders überall dort, wo Mensch und Technik eng zusammenwirken.
Unser Tipp: Nutzen Sie die gesetzliche Neuerung als Impuls für eine nachhaltige, sichere Arbeitskultur. Wir unterstützen Sie pragmatisch:
– Überarbeitung bestehender Gefährdungsbeurteilungen
– Beratung zu menschengerechter Arbeitsmittel-Gestaltung
– Schulungen zu neuen Regeln und Verantwortlichkeiten
Wie bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die TRBS-Änderungen vor? Suchen Sie Unterstützung bei der praxisnahen Umsetzung? Dann kontaktieren Sie uns direkt heute.
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