🆕 Neue Technische Regel ASR A5.1: Schutz bei Arbeiten im Freien und in offenen Arbeitsstätten
Seit August 2025 gilt die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“.
Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV Anhang 5.1) und legt fest, wie Arbeitgeber Beschäftigte vor Witterungseinflüssen, UV-Strahlung, Wind und anderen äußeren Gefahren schützen müssen.
🔍 Was ist neu?
Die ASR A5.1 greift insbesondere folgende Punkte auf:
• Schutz vor Witterungseinflüssen: Arbeitsplätze müssen so gestaltet sein, dass Beschäftigte bei Regen, Hitze, Kälte oder Schnee sicher arbeiten können.
• UV- und Hitzeschutz: Ab einem bestimmten UV-Index sind technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen umzusetzen.
• Rückzugsmöglichkeiten bei Gewitter: Bei drohendem Blitzschlag müssen sichere Aufenthaltsräume oder Schutzbereiche zur Verfügung stehen.
• Verkehrswege im Freien: Sie sind so zu gestalten, dass keine Rutsch- oder Stolpergefahren durch Niederschlag oder Eisbildung entstehen.
• Unterweisungspflichten: Beschäftigte müssen regelmäßig über Witterungs- und Klimarisiken sowie entsprechende Schutzmaßnahmen informiert werden.
🎯 Ziel der neuen Regel
Die neue ASR soll sicherstellen, dass Beschäftigte bei jeder Witterung sicher, gesund und leistungsfähig arbeiten können – unabhängig davon, ob sie im Freien, unter Vordächern, an offenen Toren oder in teilüberdachten Anlagen tätig sind.
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🛠 Unterstützung bei der Umsetzung
Die neuen Anforderungen bedeuten für viele Betriebe eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen.
Auch organisatorische und bauliche Maßnahmen (z. B. Wetterschutz, Sonnensegel, PSA-Konzepte) müssen überprüft werden.
👉 Unser Beratungsteam unterstützt Sie dabei,
• Ihre bestehenden Gefährdungsbeurteilungen an die ASR A5.1 anzupassen,
• praxisgerechte Maßnahmen- und Schulungskonzepte zu entwickeln,
• Audit- und Compliance-Nachweise für ISO 45001, 14001 oder integrierte Managementsysteme zu erstellen.
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